Frage an Dirk Fischer von Ralf S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Fischer,
durch die fehlende Eilzuständigkeit ist es den Zollbeamten in Hamburg nicht möglich, Personen, die z.B. per Haftbefehl gesucht werden, festzunehmen, um sie dann der Polizei zu übergeben. Während Bayern hierzu eine Gesetzesänderung vorgenommen hat, ist es in anderen Bundesländern leider nicht geschehen.
http://www.csu-landtag.de/antrag/antrag_1005.htm
Wie kommt es bei dem Bürger an, wenn ein bewaffneter und ausgebildeter Beamter vielleicht nicht eingreifen kann, während die Regierung gleichzeitig auffordert, Straftäter konsequenter zu verfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stelzer

