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Frage von Karl-Jürgen H. •

Frage an Dirk Fischer von Karl-Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fischer,

wenn ich privat telefoniere, zum Beispiel mit meiner Frau, möchte ich als unbescholtener Bürger nicht, dass irgendwer mein Telefonat aufzeichnet. Dies ist der Kern des Fernmeldegeheimnisses und gehört zu meinen Grundrechten. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und den Veröffentlichungen darüber muss ich jedoch davon ausgehen, dass ein Großteil der inländischen Kommunikationsvorgängen und Telefonate in Deutschland und in vielen anderen Ländern nicht mehr vertraulich ist. Vielmehr ist zu befürchten, dass die gesamte Kommunikation über die weltweiten Internet-Verbindungen von diversen Geheimdiensten nach Inhalt und Metadaten angezapft, aufgezeichnet, ausgewertet und gespeichert wird und von diesen Diensten nach Belieben verwendet werden kann.
Welche Behörde beaufsichtigt heute die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland und ihre Zulieferer, um das Fernmeldegeheimnis sicher zu stellen und insbesondere den Abfluss inländischer Telekommunikation ins Ausland zu unterbinden?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das künftige IT-Sicherheitsgesetz die Voraussetzungen schafft, unser Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis wiederherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Hanßmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Fernmeldegeheimnis in Deutschland. Das Fernmeldegeheimnis gehört zu den Grundrechten und ist in Artikel 10 des Grundgesetzes geregelt. Es gilt aber nicht uneingeschränkt. Zum Zwecke der Strafverfolgung kann das Fernmeldegeheimnis durch ein einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Der Staat darf sich dann in bestimmten gesetzlich geregelten Situationen Kenntnis von Inhalt oder Umständen der Kommunikation verschaffen.

Über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses entscheidet die sogenannte G-10-Kommission des Deutschen Bundestages.

Nähere Informationen zur Arbeit und zu den Aufgaben der G-10-Kommission erhalten Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages: www.bundestag.de/bundestag/gremien/g10/

Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich darauf verständigt, dass künftig mehr Datensicherheit vor Cyberkriminalität schützen soll - eine Konsequenz aus der NSA-Spähaffäre. In der EU und international setzt sich Deutschland für hohe Datenschutzstandards ein. Die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten soll umgesetzt werden, möglichst mit einer auf drei Monate verkürzten Speicherfrist. Die deutschen Verbindungsdaten sollen künftig nur auf deutschen Servern gespeichert werden. Abgerufen werden dürfen sie nur unter engen Bedingungen: Bei schweren Straftaten, mit einer richterlichen Genehmigung und zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer