
(...) Auch DIE LINKE hatte die ursprüngliche Gesetzesfassung u.a. deshalb kritisiert, weil damit Rechte des Parlaments in Haushaltsfragen - das „Königsrecht“ - des Bundestages verletzt worden wären. Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des ersten Gesetzes der Bundesregierung hinsichtlich der Kompetenzen und der Zusammensetzung des Sondergremiums für verfassungswidrig erklärt und Neuregelungen gefordert. (...)