Frage an Dieter Wiefelspütz von Armin S. bezüglich Recht
Sehr geehrtere Herr Dr. Wiefelspütz,
mangelt es dem Bund bei der angestrebten sog. Internetsperre nicht schon an der Gesetzgebungskompetenz nach Art. 70 I i.V. m. Art. 30 GG?
Halten Sie eine Qualifizierung der "Sperre" als Wirtschaftsrecht wirklich für sachgemäß?
Mit freundlichen Grüßen,
Armin Sedlmayr

