(...) Das Gesetz verlangt transparente, beteiligungsorientierte und verlässliche Jugendhilfeplanung, es stärkt die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen und damit das Kennenlernen unserer Demokratie. Dazu gehört auch ein Wahlalter von sechzehn Jahren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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