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Frage von Jürgen Peter T. •

Frage an Detlef Parr von Jürgen Peter T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Stadt Düsseldorf hat Notunterkünfte, die in der INTEGRATION / Soziales geführt werden. Ich bin seit November wieder arbeitslos und war sechs Monate im ersten Arbeitsmarkt tätig. Ohne Übergangsgeld, lebte ich von Abschlagszahlungen und Restlohn, ohne Bankverbindung. Ich gab keine Bankverbindung an, wurde aber wieder in eine Bankverbindung im Bescheid hineingebracht. Und ich bekam meinen Restlohn aus Oktober im November angerechnet! Dagegen hatte ich Widerspruch eingereicht und Mehrbedarf angemahnt. Und Stromkosten im Eigenanteil für zu hoch bemängelt. Ich war drei mal bei der ARGE in Düsseldorf NORD und warte heute immer noch auf einen ordentlichen Bescheid.
Meine Frage: Da ich nicht aus ALG II gefallen bin, darf der Restlohn aus Oktober angerechnet werden und darf die Lohnsteuer, die ich wieder zurückerhalte, als Zufluß im Einkommen bei der ARGE angerechnet werden und darf die ARGE meinen Mehrbedarf, als Beinamputierten ignorieren (Ab 07/2008, mit Behinderung über 60° und Merkzeichen "G", der Ausweis lag vor")?
Meine Frage: Mein Antrag wurde Mitte Oktober gestellt, im November bewilligt, ich habe heute noch nicht den Düsselpass, keine bedarfsgerechte Leistung im Dezember, trotz Wissen des Sachbearbeiters, einen fehlerhaften Bescheid ausgestellt zu haben, Wer gibt in der ARGE den Fehlbetrag sofort an mich aus? 200,-€ bar im November und 250,-€ bar im Dezember, decken ja nicht den Ansparmodus, eine Weihnachtsfeier auszurichten, wie es in Deutschland, im Rheinland, katholisch, der Brau ist!
Meine Frage: Arbeit im EEJ, das neue Urteil, werden jetzt die Arbeiten nach Tarifstundenlohn angerechnet, oder verzichtet die Politik auf Lohngleichheit, wie Leiharbeit und Facharbeiter - Einsatz?
Hinweis, ich werde mir sehr genau die Versprechen der Parteien für mein Wahlverhalten ansehen!
Frohe Weihnachten, ein gesegnetes neues Jahr!

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