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Frage von Heinrich V. •

Frage an Detlef Parr von Heinrich V. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Parr,

haben Sie mitbekommen, daß das Thema IHK-Zwangsmitgliedschaft nun speziell im süddeutschen Raum - auch in der dortigen Presse - wieder hochkocht ?

Wie stehen Sie heute zur IHK-Zwangsmitgliedschaft ?

Glauben Sie immer noch, Sie könnten als FDPler vollkommen undemokratischen und längst überflüssigen Kammerzwang und LIBERAL gut unter einen Hut bringen ?

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Vetter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vetter,

der Unmut über die Pflichtmitgliedschaft speist sich aus drei Gründen, die eine Kammerreform, die nachhaltig sein soll, berücksichtigen muss:

1. Eine größere Zahl an IHK-Mitgliedern - die meisten Kleinbetriebe - ist mit der Pflichtmitgleidschaft unzufrieden.

2. Die eigentliche Aufgabe der Kammern ist es, für die Wirtschaft insgesamt zu sprechen, dabei auch staatliche und unternehmerische Interessen abzuwägen und sich dabei auch, wenn sachlich geboten, gegen einzelne Branchen- oder Unternehmensinteressen auszusprechen, statt - wie Verbände - nur die Interessen der Verbandsmitglieder zu vertreten. Das führt dann gelegentlich zu heftigen Unmutsäußerungen einzelner Betriebe und Branchen.

3. Teilweise werden ineffiziente Strukturen der Kammern, die sich bei - im Wesentlichen - gleichen Aufgaben in höchst unterschiedlichen Kostenstrukturen und Beiträgen manifestieren, zu Recht beklagt.

Die FDP sieht in der bestehenden auf dem Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft begründeten Organisation der Industrie- und Handelskammern in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts eine geeignete Form der Selbstverwaltung der Wirtschaft und Interessenvertretung der Unternehmen.

Es besteht jedoch ein erhebliches Maß an Reformbedarf, um den Anforderungen einer sich immer weiter globalisierenden Wirtschaft gerecht zu werden und das deutsche Kammerwesen wetterfest zu machen. Eine Kammerreform muss die drei genannten Punkte berücksichtigen:

1. Jene Kleinstfirmen, die keinen originär gewerblichen Charakter haben und nicht ausbilden können, sollten auf Dauer von Beiträgen befreit werden.

2.Die Kammern müssen für mehr Transparenz in ihrer Rechnungslegung, der Geschäftsführung und Qualität sorgen. Dazu sind entsprechende Leistungskennzahlen einzuführen, wie sie auch im unternehmerischen Controlling üblich sind. Zudem sollten sich die Kammern auf ihre Kernaufgaben beschränken.

3. Die innere Verfassung der Industrie- und Handelskammern, sowie der Handwerkskammern muss mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz ermöglichen.

Mit freundlichem Gruß

Detlef Parr