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Detlef Parr
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Frage von Francis Dr. M. •

Frage an Detlef Parr von Francis Dr. M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Parr!

Wie wird künftig das Nichtraucherschutzgesetz in Fussballstadien
umgesetzt werden? Als fussballbegeisterte Dauerkarteninhaber des TSV Bayer 04 Leverkusen stehen wir seit einigen Jahren im Disput mit unserem Verein, um wenigstens angemessene Nichtraucherplätze /Blöcke im Stadion eingerichtet zu bekommen. Zur Antwort bekommen wir meist nur lapidar, dass es sich um Plätze unter freiem Himmel handele. Wenn aber Reihen vor uns, oder neben uns geraucht wird, sind wir davon auch betroffen. Aus gesundheitlichen Gründen können weder ich noch meine Frau nur die geringste Menge von Tabakqualm vertragen, meiden ansonsten solche Lokalitäten, wollen aber nicht auf unser Hobby Fussball verzichten. Nun gilt dieses Nichtraucherschutzgesetz; inwieweit können wir mit der Durchsetzung in Fussballstadien rechnen? Vollkommen abgetrennte Blöcke würden ausreichen, anstelle komplettem Verbot. Könnte es endlich mal zu einer politischen Lösung in diesem Bereich kommen, ohne dass ständig dabei auf die Tabakindustrielobby oder Tabaksteuer geschielt wird? Wir wären sehr dankbar, wenn Sie sich dieser Problematik annehmen könnten! Wofür gibt es ansonsten Gesetze, wenn sie doch an verschiedenen Stellen nur unterwandert werden können?

Über Antwort wären wir sehr dankbar!
Dres. Francis und Carol Mutajuka

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr. Mutajuka,

Sehr geehrter Herr Dr. Mutajuka,

zunächst ist festzuhalten, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Rauchverboten bei den Landesgesetzgebern liegt. Darüber hinaus besteht in Stadien die Möglichkeit über die Ausübung des Hausrechts ein Rauchverbot zu verhängen. Das selbe gilt z..B. auch für den Ausschank von Bier, der so untersagt werden kann für einzelne Veranstaltungen.

Fußballvereine sollten sich für rauchfreie Stadien einsetzen. In der Praxis wird es schon jetzt auch häufig so gehandhabt, dass die Anzeigentafeln in den Stadien für Einblendungen genutzt werden, doch auf das Rauchen zu verzichten.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist nach wie vor unerlässlich und in jedem Fall wünschenswert. Diese Rücksichtnahme generell mit gesetzlichen Regelungen einzufordern, ist jedoch auch schwierig. Manchmal ist der bessere Weg auch der direkte – ein Gespräch oder die Bitte, das Rauchen einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Parr, MdB