(...) Um Missbrauch beim neuen elektronischen Personalausweis auszuschließen, müssen zukünftige Anbieter, die den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in ihre Dienste einbinden wollen, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. (...)
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