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Detlef Müller
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Müller,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Sehr geehrter Herr R.,

eine etwaige Impfpflicht steht in keinster Weise im Gegensatz zu Artikel 1 Grundgesetz. In der verfassungsrechtlichen Abwägung verschiedener Grundrechte kann es geboten sein, eine allgemeine Impfpflicht zum Schutz der Bevölkerung einzuführen. Das Beispiel "Impfpflicht gegen Masern" zeigt, dass so ein Schritt begründet und zulässig ist bzw. sein kann.

Interessant hingegen finde ich den inflationären Hinweis auf den "Nürnberger Kodex". In fast jedem Brief, fast jeder Mail von Bürgerinnen und Bürgern, die die Impflicht ablehnen, wird darauf verwiesen. Scheinbar wurde in den verschiedensten Kommunikationskanälen explizit darauf hingewiesen, diesen Kodex unbedingt zu erwähnen. Allerdings: Der "Nürnberger Kodex" von 1946 stellt die absolute Freiwilligkeit bei klinischen Studien oder medizinischen Experimenten sicher. Der Verweis darauf in Bezug auf die Corona-Schutzimpfungen ist falsch und gezielt irreführend: Alle Impfstoffe wurden vor Zulassung umfangreich und ausführlich getestet. Tausende Menschen weltweit haben freiwillig an Studien zu Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfstoffe teilgenommen. Zum Schutz dieser Studienteilnehmer gab es im Vorfeld umfangreiche Tierversuche. Erst NACH all diesen Tests und Studien erhielten die Impfstoffe die Zulassung durch die nationalen und europäischen Arzneimittelzulassungsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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