(...) "Die geplante Ausgestaltung des getrennten Gebührenmodells ermöglicht es den Grundstückseigentümern, die Höhe der von ihnen zu zahlenden Gebühren durch die Abkopplung angeschlossener Grundstücksflächen zu beeinflussen. Hierdurch haben es die Grundstückseigentümer selbst in der Hand, etwaige zusätzliche Kostenbelastungen durch die Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren abzumildern. Hierbei wird für konkrete bauliche und technische Fragestellungen ein Beratungsangebot seitens der HSE zur Verfügung stehen. (...)
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