(...) So gilt für den Bezirk Wandsbek, dass in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben wird. Ausgenommen sind jedoch weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. (...)
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