(...) Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse jener Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen. Mit der Novelle des LFGB wird außerdem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden dafür verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden zu melden. (...)
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