Anfrage zu Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 – Reform des Informationsfreiheitsgesetzes
Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 02.07. plant die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Wer künftig ein „berechtigtes Interesse” nachweisen muss, braucht Vorwissen über Missstände, bevor er danach fragen darf, das ist logisch zirkulär. Redaktionen und NGOs werden als juristische Personen vollständig ausgeschlossen, Gebühren steigen ins 4-stellige.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte nennt das „Abschaffung der Informationsfreiheit”. FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik”. Das widerspricht zudem dem Koalitionsvertrag, der einen „Mehrwert für Bürger” versprach.
Alle anderen 33 Punkte sind umkehrbare Sachpolitik. Dieser beschädigt die Kontrolle selbst und zwar dauerhaft.
Meine Fragen: Stimmen Sie Punkt 32 zu? Falls nein: Was tun Sie konkret in der SPD-Fraktion dagegen?
Ich bitte um eine persönliche, inhaltliche Antwort.
Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich in den vergangenen 20 Jahren bewährt. Der Zugang zu staatlichen Informationen ist ein wichtiger Baustein einer transparenten Verwaltung und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Deshalb halte ich es für richtig, das Gesetz weiterzuentwickeln und an die heutigen Anforderungen anzupassen, allerdings nicht mit dem Ziel, bestehende Transparenzrechte einzuschränken.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz zu modernisieren und sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung einfacher und effizienter zu gestalten. Dazu gehört aus meiner Sicht insbesondere die Digitalisierung der Bearbeitungsprozesse. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass Anträge vielerorts noch mit hohem manuellem Aufwand bearbeitet werden. Natürlich müssen wir zugleich die veränderte Sicherheitslage im Blick behalten. Der Schutz kritischer Infrastrukturen und anderer sicherheitsrelevanter Bereiche ist wichtig. Nach meiner Einschätzung bietet das bestehende Informationsfreiheitsgesetz hierfür bereits die notwendigen Schutzmechanismen. Sollte es in einzelnen Spezialgesetzen Anpassungsbedarf geben, muss dieser sorgfältig geprüft werden.
Wichtig ist mir dabei eines: Eine Einschränkung der bestehenden Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten oder die Zivilgesellschaft unterstütze ich nicht. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben. Ich selbst bin zwar nicht Mitglied des Innenausschusses, stehe hierzu aber in engem Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen, die das Thema dort federführend begleiten und hierzu eine klare Haltung vertreten.

