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Frage von Holm S. •

Anfrage zu Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 2. Juli 2026 – Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Punkt 32 des Koalitionsausschuss-Beschlusses vom 02.07. plant die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Wer künftig ein „berechtigtes Interesse” nachweisen muss, braucht Vorwissen über Missstände, bevor er danach fragen darf, das ist logisch zirkulär. Redaktionen und NGOs werden als juristische Personen vollständig ausgeschlossen, Gebühren steigen ins 4-stellige.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte nennt das „Abschaffung der Informationsfreiheit”. FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik”. Das widerspricht zudem dem Koalitionsvertrag, der einen „Mehrwert für Bürger” versprach.

Alle anderen 33 Punkte sind umkehrbare Sachpolitik. Dieser beschädigt die Kontrolle selbst und zwar dauerhaft.

Meine Fragen: Stimmen Sie Punkt 32 zu? Falls nein: Was tun Sie konkret in der SPD-Fraktion dagegen?

Ich bitte um eine persönliche, inhaltliche Antwort.

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