Wie wird die Union die Lebensfähigkeit in Deutschland unter dem Zeichen der Klimakrise sichern?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
der Klimawandel hat die Zahl der Hitzetoten in der vergangenen Hitzewelle verdreifacht (https://www.sueddeutsche.de/wissen/studie-hitzewelle-klimawandel-tote-europa-li.3281921). Besonders Senioren über 65 Jahre waren betroffen. Paris bereitet sich für das Jahr 2050 auf Hitzewellen bis zu 50 °C vor (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-hitzeschutz-100.html). Renommierte Wissenschaftler betonen, dass für Deutschland bis 2100 mit einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur von bis zu 6 °C auf dem Festland zu rechnen sei (https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/klimawandel-klimakrise-hitzewelle-zukunft-e490745/).
Öffentlich scheint die Union von (ambitionierten) Klimazielen zugunsten wirtschaftlicher Ziele zu verabschieden.
Welche Strategie verfolgt die Union, diesen bereits fühlbaren Folgen des Klimawandels entgegenzutreten? Wie setzen Sie sich für Klimaziele, auch für die Region, ein? Gibt es Notfallpläne (für Senioren)?

Sehr geehrter Herr O.,
Ziele und Maßnahmen, die wir zum Klimaschutz ergreifen wollen, können Sie im Koalitionsvertrag nachlesen und davon wurde sich auch nicht verabschiedet.
Die betroffenen Ministerien verfassen zur Zeit entsprechende Vorlagen und Entwürfe.
Mit der Einfügung des Art. 143h in das Grundgesetz haben wir es zudem ermöglicht, ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit einem Kreditvolumen in Höhe von 500 Mrd. Euro zu errichten. Mit dem Sondervermögen soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen zur Modernisierung Deutschlands geschaffen werden - das beinhaltet auch den Klimaschutz.
Zusätzlich setzt sich die Union auf mehreren Ebenen für einen besseren Schutz der Bürger, insbesondere älterer Menschen, vor Hitzebelastung ein. So fordert die Senioren-Union bundesweit verbindliche Pläne und der der Bund unter Gesundheitsministerin Nina Warken arbeitet am Ausbau des Hitzeschutzes durch erweiterte Empfehlungen, Monitoring und Krisenvorbereitung.
Seit Juli 2024 verpflichtet das Klimaanpassungsgesetz des Bundes Länder und Kommunen zudem zur Erstellung konkreter Klimaanpassungskonzepte, wie auch Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze. Dies zeigt sich zum Beispiel im Bau von Trinkbrunnen, Schattenplätzen, Begrünung von Innenstädten, etc.
Grundsätzlich gilt aber bei allen Förderprogrammen, dass diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig