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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Hans M. •

Warum weigert sich die Politik hartnäckig, den Beamten und vor allen Pensionären die völlig aus den Fugen geratenen Privilegien/Benefiz endlich der Realität anzupassen und drastisch zu kürzen?

Frau Ludwig,

Art33(4)GG sah Beamte ausdrücklich für hoheitliche Aufgaben vor.

Dies erscheint mir heute völlig ausgeufert zu sein.

Längst sind (in den 50-60igern weniger verdienend) Beamte im Einkommen dem ÖD gleichgestellt.

Um Sozialangaben zu sparen wurden es immer mehr Beamte.

Wollen Sie, im Elfenbeinturm der Berufspolitiker sitzend, verdrängen, was Experten längst als "tickende Zeitbombe, die Deutschlans Zukunft gefährdet" bezeichnen?

https://lab-news.de/tickende-zeitbombe-wie-beamtenpensionen-deutschlands-zukunft-gefaehrden/

Wenn Sie es doch erkannt haben sollten, weshalb handeln Sie nicht?

https://rentenbescheid24.de/tag/tickende-zeitbombe-pensionen-der-beamten/

https://www.fr.de/politik/nicht-gerecht-streit-pension-von-beamten-eskaliert-diskussion-rente-zr-93729793.html

2. Haben Beamtenlobbyisten die Union im Griff, oder warum arbeitet sich die Union immer mehr und öffentlichkeitswirksam an den Renten ab, schweigt aber eisern zu den Pensionslasten und teuren Beamtenprivilegien?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre inhaltliche Auseinandersetzung sowie die Übersendung verschiedener Links zum Thema „Beamtentum“.

Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem Bund nur noch die Ausgestaltung der Besoldung und Versorgung für seine eigenen Bediensteten. Für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen sind seitdem die Länder zuständig. Die nachstehenden Ausführungen beschränken sich daher auf den Bundesbereich.

Wie von Ihnen angemerkt, ist die Grundlage der Versorgung das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 GG verankerten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Das umfasst auch die Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten im Ruhestand.

Informationen zu den im Bundeshaushalt veranschlagten Versorgungsleistungen sowie eine visualisierte Darstellung der Haushaltsdaten der letzten Jahre stehen Ihnen auf der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Verfügung gestellten Webseite https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html <https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html>  zur Verfügung. Eine Auswertung kann nach verschiedenen Haushaltsjahren vorgenommen werden. Die Ausgaben für aktive Beamtinnen und Beamte des Bundes, aber auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes finden Sie unter der Ausgabengruppe „Personalausgaben“. Zusätzliche Informationen speziell zum Stand und zur prognostizierten Entwicklung der Versorgungsleistungen können Sie dem aktuellen 8. Versorgungsbericht entnehmen https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf).

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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