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Daniela Kluckert
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Frage von Michael R. •

Sie hatten sich einmal für die Zulassung von eKFZ auch ohne Lenkstange eingesetzt, wie z.B. Elektro-Longboards, Hoverboards, Onewheels etc. Was ist daraus geworden? Sind Sie für eine Zulassung?

Im Rahmen der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen sind diese Fahrzeuge ohne Lenkstange, die ausschließlich im privaten Besitz sind, ausgenommen worden. Eine Sondergenehmigung wurde nicht auf den Weg gebracht, obwohl vom BMVI versprochen. Gibt es konkrete Pläne dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre begründete Nachfrage zu der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen und Ihrer Nachfrage an welchem Punkt der Prozess sich gerade befindet. Moderne, zeitgemäße “Mobilität“ sollte allen Verkehrsteilnehmern die freie Wahl lassen für welche Art der Fortbewegung sie sich entscheiden – das gilt auch im Bereich der Mikromobilität. Aktuell ist dies nicht der Fall. Gerade Hoverboards oder E-Skateboards bekommen derzeit nicht die Aufmerksamkeit, die ihnen zusteht.

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben und die Innovationskraft Deutschlands zu bestärken, muss ein praxisnaher und anwendungsfreundlicher Rechtsrahmen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen geschaffen werden.

Unser grundlegendes Ziel in der nun endenden Legislatur war es immer, Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr zu legalisieren und somit klare Regelungen für alle Fahrzeuge zu schaffen. Wir wollen neuen Ideen den Markteintritt ermöglichen und Innovationen auf die Straße bringen. Damit die verschiedenen Formen der Elektrokleinstfahrzeuge ihr Potenzial ausschöpfen können haben wir Freie Demokraten deshalb mit unserem Positionspapier unsere Ideen für einen innovativen Rechtsrahmen vorgelegt. Unsere Idee war es Elektrokleinstfahrzeuge in drei verschiedene Klassen – Freizeitklasse, Pendlerklasse und Sportlerklasse - einzuteilen und zuzulassen. Je nach Maximalgeschwindigkeit hätten Hoverboards in unserem Modell in der Freizeit- oder Pendlerklasse zugelassen werden können. Bis zu einer Geschwindigkeit von 12 km/h hätten Hoverboards wie Inline-Skates behandelt werden können. Dazu haben wir auch einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/19/085/1908543.pdf.

Unsere Ideen für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen wurden leider von den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag blockiert und abgelehnt. E-Scooter wurden zwar schlussendlich – glücklicherweise – zugelassen, weitere gehende Neuerungen jedoch verhindert. Leider resultiert daraus, dass die Entwicklung eines Marktes für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland gehemmt und das Ziel der Schaffung von innovativen, emissionsarmen Mobilitätslösungen für die letzte Meile verfehlt wird.  Wie in vielen anderen Entscheidungen auch fiel das Bundesverkehrsministerium bei der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen weder durch hohe Geschwindigkeit noch durch Transparenz auf.

Wir werden uns jedoch auch in der neuen Legislatur weiter für einen modernen, praxisnahen Rechtsrahmen in der Mikromobilität und ein breiteres Angebot an innovativen Mobilitätslösungen einsetzen.

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