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Daniela Kluckert
FDP
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Frage von Peter P. •

Ist für sie die Verwendung der Regionalisierungsmittel für den Fernverkehr Zweckentfremdung oder haben sie eine andere Sicht dazu und wie stehen sie zum Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit?

Sehr geehrte Frau Kluckert, ist für sie die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken oder auch der weitere Ausbau des Schienennetzes ein wirkungsvoller Beitrag zum Comeback der Schiene in der Fläche und damit für einen klimafreundlichen Verkehrsmix und welchen konkreten Beitrag wollen sie dazu leisten auch im Hinblick auf neue Bewertungskriterien bei der Abwägung von Kosten und Nutzen, sowie sozialen Aspekten und welche Zukunftsvision haben sie für die Bahn? Wie wollen sie die von ihnen angesprochenen Taktungen bei der Bahn verbessern, um jeder und jedem ein Angebot machen zu können? Wie wollen sie konkret den Logistikstandort Deutschland zukunftsfit machen? Wie fällt ihre Bilanz nach über 25 Jahren Bahnreform aus und sollte nicht die Infrastruktur der Eisenbahn in Eigentum und Besitz der öffentlichen Hand, organisiert in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Rechtsform, weil sie doch den Verkehrsinteressen der Allgemeinheit zu dienen hat und nicht der Gewinnmaximierung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Wie mein Kollege Michael Theurer bereits erörtert hat, ist es das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr zu verdoppeln und den Marktanteil im Schienengüterverkehr (SGV) auf 25 Prozent zu erhöhen. Im urbanen und ländlichen Raum sollen gleichwertige Lebensverhältnisse gewährleistet werden. Durch die Reaktivierung von Bahnstrecken können Impulse für den ländlichen Raum gesetzt und Stadt-Umland-Gebiete besser erschlossen werden.

Die Regionalisierungsmittel stehen den Ländern gemäß Artikel 106a GG für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung. Eine Verwendung für den Schienenpersonenfernverkehr ist damit ausgeschlossen. Die Anerkennung von Nahverkehrstickets in Fernzügen, die bereits von einigen Bundesländern unter Einsatz von Regionalisierungsmitteln praktiziert wird, ist so gestaltet, dass hier der Fernzug zur Ergänzung eines Nahverkehrsangebots genutzt wird. Es kommt daher auf die Art der Verkehrsleistung, nicht auf die Zuggattung an. Eine generelle „Bestellung“ von Fernverkehrsleistungen ist allerdings ausgeschlossen, hierfür haben die Bundesländer keine gesetzliche Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kluckert

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