Daniela Evers
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Anuk O. •

Warum sind die Prüfungsaufgaben des Abiturs nicht öffentlich verfügbar?

Sehr geehrte Frau Evers,

Ich habe im Jahre 2022 Abitur gemacht.

Jetzt wollte ich mir die Prüfungen anschauen, leider ist es sehr schwer an die Prüfungen zu kommen.

Deshalb nun meine Frage an Sie.

Mit freundlichen Grüßen,

Anuk O.

Daniela Evers
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an den Abiturprüfungen in Baden-Württemberg.

Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie – auch einige Zeit nach Ihrem eigenen Abitur  – Einsicht in die damaligen Prüfungsaufgaben nehmen möchten. Die Frage nach der öffentlichen Zugänglichkeit von Abiturprüfungen wird immer wieder gestellt und ist durchaus berechtigt.

Die Abiturprüfungsaufgaben in Baden-Württemberg sind jedoch aus mehreren Gründen nicht allgemein öffentlich verfügbar. Zum einen dient dies der Wahrung der Chancengleichheit. Teile der Aufgaben oder Aufgabenformate werden über mehrere Jahre hinweg weiterentwickelt oder in abgewandelter Form erneut eingesetzt. Eine vollständige Veröffentlichung könnte dazu führen, dass sich einzelne Prüflinge gezielt auf bekannte Aufgaben vorbereiten können, was dem Grundsatz vergleichbarer Prüfungsbedingungen widersprechen würde.

Zum anderen unterliegen die Prüfungsaufgaben dem Urheberrecht des Landes Baden-Württemberg. Die Erstellung erfolgt durch beauftragte Fachkommissionen, und eine uneingeschränkte Veröffentlichung der Aufgaben ist rechtlich nicht vorgesehen. Darüber hinaus spielen auch datenschutzrechtliche und prüfungsorganisatorische Aspekte eine Rolle, etwa der Schutz interner Bewertungsmaßstäbe und Korrekturhinweise, die der Sicherung der Prüfungsintegrität dienen. Das Kultusministerium Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf hin, dass diese Regelungen dem fairen und verlässlichen Ablauf der Abiturprüfungen dienen.

Unabhängig davon möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie als ehemaliger Prüfling dennoch Möglichkeiten haben, Einsicht in Ihre eigenen Prüfungsergebnisse und Prüfungsunterlagen zu erhalten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei Ihrer ehemaligen Schule eine Einsicht in die korrigierten Abiturarbeiten zu beantragen. Die Schulen sind verpflichtet, Prüfungsunterlagen über mehrere Jahre hinweg aufzubewahren und können in der Regel eine Einsichtnahme vor Ort ermöglichen. Auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen können dabei auch Kopien der eigenen Arbeiten angefertigt werden.

Sollte eine Einsicht über die Schule nicht möglich sein oder sollten Sie weitere Unterlagen benötigen, können Sie sich zudem an die zuständige Schulaufsicht oder das Kultusministerium Baden-Württemberg wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Auch Auskünfte zu Ihren Prüfungsergebnissen oder zu Zweitschriften des Abiturzeugnisses sind auf diesem Weg möglich.

Ergänzend stellt das Kultusministerium ausgewählte Beispielaufgaben und Musterprüfungen zur Verfügung, die das Niveau und die Anforderungen der Abiturprüfungen abbilden und zur Transparenz beitragen sollen, ohne die genannten rechtlichen und prüfungsbezogenen Grundsätze zu gefährden.

Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Vielen Dank für Ihr Interesse an bildungspolitischen Themen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Evers
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Bündnis 90/Die Grünen

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