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Daniela De Ridder
SPD
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Frage von Stefan R. •

Frage an Daniela De Ridder von Stefan R. bezüglich Verkehr

Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung etc. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben

https://www.bundestag.de/resource/blob/651456/6e823f50f134f303e2197e0c823fac22/WD-8-049-19-pdf-data.pdf (S.9, 10)

Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor weiterem Ausbau http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)

Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Bei allen Vorteilen des 5G-Ausbaus - darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload
zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb unserer Grenzwerte. Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.

Darf ich Sie konkret fragen. Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Oder würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke, nach den Laborratten, an der Bevölkerung erneut zu testen?

m. f. Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und für das mir damit entgegengebrachte Vertrauen.

In der Tat beschäftigt uns der Ausbau auf den Mobilfunkstandard 5G auf verschiedenen Ebenen, seien es die wirtschaftlichen Vorteile, die wir dadurch gewinnen oder die außenpolitischen Auswirkungen, die Schnelligkeit des Ausbaus und sicherlich auch die gesundheitlichen Folgen. Vor allem über die gesundheitlichen Folgen informieren wir uns und debattieren darüber wie bei jeder anderen neu eingeführten Technologie, die mit Risiken behaftet sein könnte. Dazu steht dem Bundestag neben dem Wissenschaftlichen Dienst auch das Büro für Technikfolgenabschätzung zur Verfügung.

Die von Ihnen angeführte Quelle des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages habe ich mir an den von Ihnen markierten Stellen (Seiten 9 und 10) genau angeschaut und möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass – anders als in Ihrer Darstellung – der Wissenschaftliche Dienst die Risiken als unterschiedlich gut abgesichert einschätzt. Zwar sei eine Beeinflussung der Hirnströme nachgewiesen, jedoch besteht für die anderen Risiken, die Sie aufführen, nur begrenzte Evidenz. Auch ist nicht klar, ob damit Gesundheitsfolgen verbunden seien. Auch die WHO stuft eine krebserregende Wirkung bisher nur als möglich ein. Eine ausreichende Absicherung gibt es – aufgrund der begrenzten Evidenz – nicht.

Auch die Swiss Re äußert sich in der von Ihnen angefügten Quelle auf ähnliche Weise. In Ihrer Schlussfolgerung macht die Quelle lediglich darauf aufmerksam, dass Versicherungsprodukte bei entsprechenden Ansprüchen vor neuen Herausforderungen stünden. Eine Ablehnung der Kostenübernahme kann ich daraus nicht lesen.

Bei 5G sprechen wir zunächst einmal „nur“ von einem neuen Mobilfunkstandard, der in unserer Betrachtung in Verbindung mit den aktuell in der Versteigerung befindlichen Frequenzen nicht mehr oder weniger gefährlich ist als die Vorläufergenerationen. Für die Abwägung eines zusätzlichen potentiellen Risikos müssen wir jedoch differenzieren. Zunächst wesentlich ist das Frequenzband, auf dem gesendet werden soll. Bei den dafür vorgesehenen Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz kann man auf Erfahrungen und Untersuchungen zu anderen Anwendungen zurückgreifen, die sich auf eine Funkübertragung stützen. Gängige Modelle von WLAN-Routern senden beispielsweise in Frequenzbereichen 5 GHz und höher.

Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es kein Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von WLAN-Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen. Es gibt darüber hinaus keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G.

Es gibt jedoch auch Aspekte, die wir aufmerksam betrachten. Das sind einerseits die mit 5G zu erwartende exponentiell steigendende Anzahl an funktechnischen Endgeräten (Fahrzeugen, Sensoren, Drohnen,…) und andererseits die Funkanlagen in den Stadtmöbeln, die im Ultranahbereich mit diesen vernetzt werden sollen. Auf diese Fragestellungen zukünftiger Netze lenken wir unsere Aufmerksamkeit. Allerdings sind wir hier von einem unter Umständen wirksamen Bereich noch Jahre entfernt.

Der Ausbau der 5G-Netze in der Fläche wird auf leistungsfähigen LTE-Netzen aufbauen. Da hierfür bereits fundierte Ergebnisse der Risikoforschung vorliegen, werden wir in den kommenden Jahren zunächst die Lücken im LTE-Netz schließen, bevor 5G-basierte Technologien sukzessive aufgebaut werden. Es ist damit zu rechnen, dass sie mit der Vergabe von Flächenfrequenzen im Jahr 2025 mehr in die Fläche gehen. Die Zeit bis dahin werden wir nutzen, um Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu betreiben.

Die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Ausbau der 5G-Mobilfunknetze vorgetragenen Bedenken sind uns also bekannt, den dahinterstehenden Argumenten möchten wir auf den Grund gehen.

Zu diesem Zweck hat der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für digitale Infrastruktur, Gustav Herzog MdB, eine Fachgesprächsreihe zu der Frage gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch Mobilfunk in die Wege geleitet. Gemeinsam mit fachlich zuständigen BerichterstatterInnen aus den Arbeitsgruppen Gesundheit, Umwelt und Naturschutz, Digitale Agenda sowie Wissenschaft und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion werden in den kommenden Monaten Sachverständige aus verschiedenen Bereichen eingeladen und angehört.

Vorgesehen sind so etwa Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ministerien und Bundesbehörden, Geräteherstellern und Mobilfunkunternehmen, Wissenschaft und Forschung, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden sowie Gewerkschaften. Ziel der Gesprächsreihe ist es, auf breiter Basis eine Expertise zum Thema zusammenzutragen, diese einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen und mit allen Beteiligten zu diskutieren. Damit soll anschließend eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie mit der zu erwartenden Zunahme elektromagnetischer Felder im Alltag der Menschen umzugehen ist.

Wie Sie sehen, nehmen wir die vorgetragenen Bedenken sehr ernst und haben bereits die Initiative ergriffen, um negativen Auswirkungen des Netzausbaus auf Mensch und Umwelt gegebenenfalls entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dr. Daniela De Ridder

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