(...) Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt. Die 2-Meter-Regelung halten wir für sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wegenutzenden zu garantieren. (...)
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