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Daniel Bahr
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Frage von Werner H. •

Frage an Daniel Bahr von Werner H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

als langjähriger FDP Wähler kann ich die Stellungnahme der FDP zur Gesundheitsreform nur voll unterstützen. Eine Grundversicherung bei privaten Krankenkassen + eine der persönlichen Situation angepassten Zusatzversicherung erscheint mir momentan die einzige Lösung zu sein.
Meine PKV bildet für mich Rückstellungen für das Alter (ich bin jetzt 55 Jahre alt), ich kann aber nicht in Erfahrung bringen, wie hoch diese sind. Wie kann ich diese Summen erfahren? Habe ich ein Recht auf Information? Was passiert mit meinen Rückstellungen, die ich ja selbst bezahlt habe, wenn die Gesundheitspolitik die PKV´en in die Knie zwingen und so nicht mehr weiter existieren können? Das ist doch wohl das eigentliche Interesse von Frau Schmidt!?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort und viele Grüße aus dem Norden

Werner Haarhues

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Antwort von
FDP

Mit den Alterungsrückstellungen treffen private Krankenversicherer Vorsorge für den Umstand, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Alterungsrückstellungen sind vom Krankenversicherer verbindlich mit Techniken der Lebensversicherung zu betreiben, da es sich materiell und versicherungsrechtlich um rentenversicherungsähnliche Anlagen handelt. In diesem Anwartschaftsdeckungsverfahren der Vollversicherung wird systematisch Kapital für das Alter gebildet. Die Prämie wird zu diesem Zweck so kalkuliert, dass sie in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb der tatsächlich erforderlichen Prämie liegt. Die Differenz zwischen tatsächlich erhobener Prämie und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Wenn dann im höheren Alter des Versicherungsnachweis die rechnerischen Kosten über der erhobenen Prämie liegen, kann die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen rentenähnlich finanziert werden. Dabei werden keine Leistungen ausgezahlt, sondern beitragsdämpfend verwendet. Regelmäßig wird der Anspruch erhoben, dem Versicherungsnehmer bei Kündigung seines Vertrages "seine" Rückstellungen mitzugeben. Dieses scheitert daran, dass Alterungsrückstellungen kollektiv je Gewinnverband (Gruppen gleichartiger Versicherungstarife und Altersstufen) erfolgen und nicht persönlich auf Einzelkonten.

Gegen die geplante Portabilität der Altersrückstellungen für bereits heute Privatversicherte bestehen Bedenken im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG. Nach allgemeiner Auffassung stehen die Alterungsrückstellungen dem Versicherer und nicht dem einzelnen Versicherten zu. Altersrückstellungen sind fremdnütziges Eigentum des Versicherungsunternehmens. Darüber hinaus liegt ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG nahe, da die Mitnahme portabler Altersrückstellungen eine negative Risikoselektion zur Folge hat, die wiederum zu Beitragssteigerungen und damit zur sinkenden Attraktivität der PKV insgesamt führen kann.

Für Fragen zu Ihrer Krankenversicherung steht Ihnen Ihr Versicherer zur Verfügung. In unklaren Fällen können Sie sich an den Ombudsmann der PKV wenden.