
Die Gesetzesänderung, die eine Verkürzung (bzw. auch Verlängerung) des Genesenenstatus ermöglicht, ist gedacht als ein flexibles Reagieren auf aktuelle wissenschaftliche Beurteilungen. Mit diesem Anspruch ist der Bundesgesundheitsminister angetreten, das Pandemiemanagement stärker an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.