Cornelia Seibeld
CDU
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Frage von Ines E. •

Frage an Cornelia Seibeld von Ines E. bezüglich Soziale Sicherung

Kleist erschoss sich wegen prekären Arbeitsbedingungen, van Gogh auch. Künstlerische Arbeiten wurden/werden Kulturgut, lokal und weltweit. In Berlin steht infolge der Landespolitik eine soziale Mauer. Fragen blieben:

Warum entschieden Politiker, dass die Erhöhung des Kulturetats in Berlin nur Angestellten, die jeden Monat Tariflöhne erhalten, keinen freischaffenden Künstlern/Kreativen (die ums Existenzminimum kämpfen müssen!) nutzen soll?

Warum verweigern Berliner Politiker Geringverdienern/Wohngeldempfängern einen Sozialpass, der Teilhabe am kulturellen leben ermöglichen soll?

Warum gibt es in Berlin keine spezialisierten Jobcenter, so dass u.a. Künstler/Kreative fachkompetent beraten würden?

Warum werden in Berlin Bürger, die respektiert arbeiten, nicht vor Psychoterror und Sanktionsdrohungen beschützt, wenn sie nur Mitspracherechte über Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen einfordern? Vor den Hartz4Gesetzen hatten Künstler -als Gegenleistung der Gesellschaft- zumindestens Anspruch auf eine schikanefreie Solzialhilfezahlung, wenn sie trotz respektierter Arbeit in Deutschland in Armut leben mussten.

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie eine Vielzahl von Themen der Sozial-, Arbeits- und Kulturpolitik erfragen und beschreiben.

Daher gestatten Sie mir als Vorbemerkung: Ihre Fragen betreffen zudem sowohl bundes- als auch landespolitische Zuständigkeitsbereiche. Deshalb versuche ich Ihnen als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses im Folgenden jeweils absatzweise aus Sicht der landespolitischen Einordnung zu antworten:

Zum 2. Absatz: Tarifvertragliche Verpflichtungen werden auch von der öffentlichen Hand immer eingehalten. Würden wir dies ändern wollen, begingen wir einen offensichtlichen Rechtsbruch, den wir weder inhaltlich noch rechtlich unterstützen.

Eine Vielzahl Freier Träger erhalten derzeit weiter ihre finanziellen Zuwendungen vom Land Berlin, so wie im aktuellen Doppelhaushalt 2012/2013 festgelegt. Auch für Freie Träger gibt es sodann vertragliche Verpflichtungen, für Angestellte, Honorare oder sonstige Vertragsverhältnisse. Für diese Vertragsverhältnisse sind wir als Landespolitiker nicht verantwortlich - was in der Regel von den Freien Trägern auch gar nicht gewünscht ist.

Wie schon in den Jahren 2012/2013, wird dies ebenso so im vorgesehenen Doppelhaushalt für Jahre 2014/2015 der Fall sein. Dieser Doppelhaushalt 2014/2015 befindet sich aber derzeit, nach dem Senatsbeschluss, in der parlamentarischen Beratung diverser Fachausschüsse. Diesen Ausschussberatung will und kann ich im Einzelfall nicht vorgreifen, so dass ich Ihnen verständlicherweise auf Ihre pauschalen Fragen auch nicht direkt und konkret antworten kann.

Zum 3. Absatz: Eine Vielzahl Berechtigter erhält heute schon bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen Vergünstigungen für Kulturveranstaltungen. Der Anspruch und die Hilfe muss aber in jedem Einzelfall belegt werden. Nichts anderes ist auch redlich, unterstehen doch auch öffentliche Zuwendungen für Hilfsbedürftige zu jeder Zeit der öffentlichen Rechenschaft und Kontrolle.

Zum 4. Absatz: Inwieweit Jobcenter nicht, wie von Ihnen vermutet, fachkompetente Beratung leisten für Künstler/Kreative, kann ich im Einzelfall nicht bewerten. Ich weiß jedoch, dass insbesondere die Berliner Jobcenter aufgrund ihrer organisatorischen Größe ein sehr umfangreiches Beratungsangebot anbieten und damit auch einen sehr guten Querschnitt des Berliner Arbeitsmarktes und Bedarfs abbilden. Dass dieses Angebot von Standort zu Standort unterschiedlich gewichtet ist, mag sein, ist aber bei der Größe und Vielfalt der Stadt zweifelsohne nachvollziehbar.

Zum 5. Absatz: Dem von Ihnen erhobenen Vorwurf, es würden „Psychoterror und Sanktionsdrohungen“ betrieben, widerspreche ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre C. Seibeld

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Cornelia Seibeld
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