Antwort 17.10.2025 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet einmalig ein Eigentumsübergang statt: Das Eigentum an den Rentenansprüchen vom einen Ehepartner (1) geht zu einem bestimmten Teil an den anderen Ehepartner (2) über.

