(...) Fakt ist, dass das sog. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Zeitarbeit regelt, vorschreibt, dass Zeitarbeiter zu den gleichen Bedingungen (Arbeitszeit, Entgelt und Zuschläge, Urlaub) beschäftigt werden müssen wie die Stammbelegschaft. Die Erfahrungen zeigen, dass das bei vielen entleihenden Unternehmen der Fall ist. (...)
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