
(...) Es ist wesentliches Element unseres Rechtsstaates, Belastendes und Entlastendes gleichermaßen zu würdigen. Dabei ist die Justiz in ihrem Vorgehen an Recht und Gesetz gebunden, ansonsten aber unabhängig. Ob ein Tatvorwurf berechtigt ist oder nicht, steht am Ende der Beweisführung. (...)