
(...) Der dafür zuständige Generalbundesanwalt ist den Aussagen von Herrn Kramer im Rahmen der andauernden Prüfung einer förmlichen Wiederaufnahme der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Oktoberfest 1980 nachgegangen. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag darüber auf eine parlamentarische Anfrage hin informiert. (...)