
(...) Wie Sie sicher wissen, gibt es für die Teilnahme an diesen Reisen klare Regeln. Jeder Bürger und jede Bürgerin darf nur einmal an einer Besuchergruppenreise teilnehmen, Verwandten von Abgeordneten ist eine Teilnahme bei höchster Transparenz und beschränkt möglich. Damit soll erreicht werden, dass die Reisen tatsächlich den Bildungsauftrag erfüllen und nicht als „Kurztrip nach Berlin“ abgestempelt werden können. (...)