(...) Der Leitfaden der Religionsbehörde ist kein Gesetz und nicht für alle Menschen in der Türkei bindend. Die in ihm vorgesehenen Empfehlungen werden genauso an Lebensrealitäten scheitern wie das vom Vatikan immer noch aufrechterhaltene Scheidungsverbot in der Ehe. Mit der einschränkenden Wirkung derartiger Bestimmungen haben sich alle auseinanderzusetzen, die ihrem Handeln ein den Werten der Aufklärung entsprechendes Bürger- und Menschenrechtsverständnis zu Grunde legen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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