
(...) Fatwas von religiösen Gelehrten oder Führern, mögen für ihre Anhänger bindend sein, sind aber letzten Endes politische Bekundungen religiöser Natur. Werden Rechte anderer durch sie tangiert oder widersprechen die Handlungsempfehlungen den Werten unserer Verfassung, dürfen sie nicht befolgt werden. (...)