
(...) Der von Ihnen behauptete „eindeutige Verstoß gegen §90a StGB“ kann nur gerichtlich auf der Grundlage von klaren Beweisen und nicht weit hergeholten Interpretationen geklärt werden. Deshalb schon jetzt von Schuldigen zu reden, entspringt der Mentalität von Selbstjustiz und Schnellgerichten. Absurd ist die Unterstellung, der Vorstand der Grünen Partei könne sicherstellen, dass so etwas nicht noch einmal passiert. (...)