
(...) Sie hat erklärbare demokratietheoretische Gründe, damit die Abgeordneten zum Beispiel bei ihrer Meinungsäußerung nicht unter Druck gesetzt werden können. Diese Immunität kann aber jederzeit durch den Immunitätsausschuss aufgehoben werden, wenn triftige und plausible Gründe vorliegen, warum Ermittlungen eingeleitet werden müssen. Zahlreiche Fälle belegen, dass gegen Abgeordnete sehr wohl ermittelt werden kann, dass Abgeordnete sehr wohl belangt werden. (...)