Sollen Betriebsrentner weiterhin den von der SPD eingeführten doppelten Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil) zahlen?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage zu einem Thema, das vielen Menschen mit Betriebsrente sehr nahegeht: Sollen Betriebsrentner weiterhin den doppelten Krankenversicherungsbeitrag zahlen – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil?
Ich finde: Nein, das ist nicht mehr fair und sollte dringend geändert werden. Die SPD hatte die Einführung dieser doppelten Beitragslast mit dem Ziel verbesserter Finanzierung des Gesundheitssystems unterstützt. Jetzt aber muss diese Regelung angesichts der heutigen Lebensrealitäten geprüft und endlich angepasst werden.
Warum ich das so sehe:
- Doppelte Belastung: Betriebsrentner zahlen den Beitrag wie aktive Arbeitnehmer – inklusive Arbeitgeberanteil – obwohl keine neue Beschäftigung vorliegt.
- Ungerechtigkeit bei geringen Renten: Viele Menschen mit kleiner Betriebsrente werden dadurch überproportional belastet.
- Gesundheit als solidarische Aufgabe: Beiträge zur Krankenversicherung müssen fair verteilt werden. Betriebsrentner tragen bereits über die gesetzliche Rente bei – da ist zusätzliche Belastung nicht gerechtfertigt.
Ich setze mich dafür ein, dass wir diese Frage im Bundestag zügig beantworten: Entweder durch Entlastung der Betriebsrentner oder durch ein Modell, das beide Gruppen – aktive und ehemalige Arbeitnehmer – gleichermaßen berücksichtigt.
Wir brauchen eine solidarische und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens – ohne falsche Belastung von Menschen, die bereits viel geleistet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Claudia Moll