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Claudia Lücking-Michel
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Frage von Christoph F. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Christoph F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Lücking-Michel,

warum ist das Mindestalter für das Amt des Bundespräsidenten auf 40 Jahre festgelegt oder anders gefragt, könnte eine Petition den relevanten Abschnitt hierzu im Grundgesetz ändern?

Schließlich verfügen auch Männer und Frauen in ihren 30ern über genug Lebenserfahrung und stilsicherer Etikette, um die Bundesrepublik Deutschland sowohl national als auch international würdevoll zu repräsentieren.

Würden Sie eine Herabsetzung des Mindestalters begrüßen und daran hinarbeiten?

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Facius

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Facius,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer Person besteht. Die Persönlichkeit des Amtsträgers prägt also zwangsläufig die Amtsführung in besonderem Maße. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die Väter des Grundgesetzes entschieden, dass der Bundespräsident ein möglichst hohes Maß an Lebenserfahrung besitzen sollte.
Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates. Er ist das Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen repräsentiert. Dies geschieht, indem der Bundespräsident durch sein Handeln und öffentliches Auftreten den Staat selbst - seine Existenz, Legitimität, Legalität und Einheit - sichtbar macht. Natürlich besitzt ein Mittdreißiger Lebenserfahrung, aber hat eine Person über 50 oder über 60 nicht schon mehr erlebt? Sie werden mir vielleicht zustimmen: Ein Mensch mit 30 Jahren hat mehr Erfahrung als ein Mensch mit 20 Jahren. Ebenso hat ein 50-Jähriger mehr erlebt als ein 30-Jähriger. Das liegt in der Natur der Sache.

Darüber hinaus gebe ich Folgendes zu bedenken: Das Amt des Bundespräsidenten ist zeitlich auf maximal zehn Jahre befristet. Wenn ein Mensch also mit 30 Jahren Bundespräsident wird, muss er das Amt spätestens mit 40 niederlegen. Und – salopp gefragt – was soll nach dem Amt als Staatsoberhaupt noch beruflich kommen?
Aus diesen Gründen sehe ich keinen akuten Grund, die bestehende Altersgrenze zu senken.

Freundlich grüßt Sie
Claudia Lücking-Michel