Antwort 01.10.2026 von Christoph Stetter CDU
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.

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Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.
Mein Eindruck aus vielen Gesprächen zum Thema ist, dass die Notwendigkeit dieser Reform in weiten Teilen unserer Bevölkerung gesehen und anerkannt wird.