Frage an Christoph Ploß von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Her Dr. Ploß,
vorab Danke für die Beantwortung der Frage. Es sind jedoch einige Detailfragen offen geblieben:
1.Woher wird die humanitäre Verpflichtung abgeleitet ?
2. Wem wurde in welcher Größenordnung Relocation und Ressetlement zugesagt ?
3 Geht ein Familiennachzug on top oder sehen Sie diesen auch in den maximal 200.000 von Inen genannten Personen als Obergrenze integriert ?
Besten Dank vorab.

1. Aus dem Grundgesetz.
2. Diese Frage verstehe ich nicht.
3. Den Familiennachzug sehe ich in der Obergrenze integriert.