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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Verena de V. •

Frage an Christoph de Vries von Verena de V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr de Vries
(sie haben Recht, in der Tat ein schöner Name :-)...)

es ist doch sehr verwunderlich, dass die Vorgaben seitens der EU gemacht werden, aber die Mehrheit der in Deutschland befindlichen Berufsfeuerwehren diese anscheinend richtig deutet.
Sicherlich ist die Vorgabe der EU zum Schutze des rbeitnehmers gedacht. Wie aber erklären Sie dann den Umstand, dass es früher mit dem über 40 Jahre geltenden Dienstplan bei Der BF Hamburg eine höchste wöchentliche Arbeitszeit von 56! Stunden gab, heute sind es 60 -72 Std wöchentlich? SAprechen Sie da noch vom Arebeitnehmerschutz?
Sie schreiben, dass Sie als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auch Kürzungen (z.B. Weihnachtsgeld) hinnehmen mussten. Klar, geht jedem so, auch bei den Feuerwehrleuten und Polizisten wurde gekürzt, was -relativ stillschweigend- geschluckt worden ist. Hier geht der Unmut der Arbeitnehmer bereits seit über einem Jahr. Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Richtlinie der EU Gesundheitsschutz bedeutet, aber das Gegenteil daraus gemacht wird. Erholungszeiten für die einzelnen Bematen, um Negativerlebtes zu verarbeiten, gibt es nicht mehr. Ist es hier nicht die Pflicht der Politik (hier Senat und CDU) dafür Sorge zu tragen, dass hier der Schutz der Arbeitnehmer nicht zu kurz kommen sollte?

Im Übrigen haben Sie mir eine Frage nicht beantwortet:
Ist es nicht so, dass über 260 Feuerwehrleute im Einsatzdienst fehlen?

Ich freue mich erneut über eine Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Verena de Vries

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau de Vries,

Sie wissen Sie ja auch, dass die Neuregelung kürzere Tagesschichten als wichtiges Element des Arbeitsnehmerschutzes beihnhaltet. Dies bedingt wiederum weniger freie Ausgleichstage, was nach meiner Kenntnis Stein des Anstoßes seitens der Feuerwehrmitarbeiter ist. Auch wenn ich die Interessenlage der Beschäftigten persönlich gut nachvollziehen kann, ist der Vorwurf der "Gesundheitsgefährung" meines Erachtens aber in der Sache unangemessen.

Nicht immer können alle Fragen und Wünsche erschöpfend und zu aller Zufriedenheit beantwortet werden. Obwohl Ihre wie auch die vorangegangene Frage überhaupt nicht zu meinen politischen Schwerpunktbereichen zählen, habe ich mich kundig gemacht und Ihr Ansinnen so gut wie möglich zu beantworten versucht.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass es aber auch mir unmöglich ist, in sämtlichen Themenfeldern jede erdenkliche Detailfrage befriedigend zu beantworten. Sollten Sie weiteren Diskussionsbedarf in dieser Angelegenheit haben, würde es sich anbieten, noch einmal mit einem Fachkollegen der CDU-Bürgerschaftfraktion näher in Kontakt zu treten.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries

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