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Frage von Thorsten H. •

Frage an Christoph Bergner von Thorsten H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

am 28.02.2013 stimmten sie zur Abstimmung "Wasser als Menschenrecht, Antrag der Fraktion Die Linke Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" mit "Nein".
Damit stellten sie die Gleise für den Einzug privater Unternehmen in die zukünftige Wasserversorgung der Bevölkerung.

Privatisierung der Wasserversorgung ist der Welt nicht unbekannt und es gibt bereits Erfahrungen, aus denen man schöpfen kann. Preissteigerungen, Qualitätsminderung, Wartungsmängel oder sogar Versorgungsunsicherheit folgten häufig daraus. Dies sind drohende Gefahren.
Unser aktuelles System hingegen funktionierte zuverlässig. Ihre Stimme riskiert diese Zuverlässigkeit.

Ein Wasserversorgungssystem mit privater Beteiligung wird für den Verbraucher unübersichtlicher. Die Privatisierung technischer Infrastruktur hatte oft genug einen Tarifdschungel zur Folge. Jener begünstigt die Tricks privater Versorger und die Verwirrung beim Konsumenten. Seien sie sich sicher: Die privaten Versorger werden jeden Trick nutzen, jede Karte spielen, uns das Wasser nachts zum "Mondscheintarif" anbieten, uns die ersten 1000 Liter gratis geben, sich Durchleitungsentgelte und Qualitätsgarantien extra bezahlen lassen und Monatspreise mit komplizierten Fußnoten versehen.

Sind sie der Meinung, dass Deutschland sein unbestreitbar gut funktionierendes Trinkwasserversorgungssystem durch die Öffnung für private Unternehmen verbessert?
Falls ja, was wird sich konkret verbessern?

Sind Sie der Meinung, dass sie in dieser Abstimmung den Willen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzten?

Ich und Wir sind sehr gespannt auf ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Thorsten Hafemann

PS: Sollten sie bereits an anderer Stelle auf identische Fragen geantwortet haben, bitte ich sie um Verweis auf diese Antworten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hafemann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da ich soeben auf die Frage von Herrn Langolf zum selben Thema geantwortet habe und Sie in Ihrem Schreiben so freundlich waren, mir ein Verweis auf eine Antwort an anderer Stelle zu gestatten, möchte ich ich Sie hiermit auf meine Antwort an Herrn Langolf auf seine Frage vom 07.03.2013 auf Abgeordnetenwatch verweisen. In der Hoffnung damit auch Ihre Frage beantwortet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Bergner