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Frage von Barbara U. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Barbara U. bezüglich Recht

Erfreulich, dass Sie Humor haben.

Alle Parteien beklagen sich über zunehmende Kinder- u. Jugendgewalt, aber die Politiker handeln kaum.

Warum wird nichts für straffällige Kinder getan und deren Eltern so wenig geholfen. Kinder sind mit Vollendung des 7. Lebensjahres deliktfähig, aber nicht strafmündig. Sie können von kriminellen Erwachsenen dahingehend missbraucht werden, indem man sie als „Werkzeuge“ für Straftaten benutzt, weil man sie nicht bestrafen kann. Kinder aus Familien, die mangels Bildung oder aus anderen Gründen sich nicht oder nur mangelhaft um die Interessen ihres Kindes kümmern, erhalten über Versäumnisurteile Schuldtitel, die sämtliche Zukunftsperspektiven zerstören.

Warum gibt es keine Kinder- u. Jugendgerichtshilfe, die sich um diese Kinder kümmert und dafür sorgt, dass ab einer bestimmten Schadenhöhe grundsätzlich PKH erteilt wird.

Minderjährige sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig und können, auch in Abwesenheit oder gegen den Widerspruch der Eltern von der Polizei vernommen werden. Zivilrechtlich sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig und dürfen nur im Rahmen ihres Taschengelds eigenverantwortlich handeln. Ratenverträge oder weitergehende Rechtsgeschäfte Minderjährige nur mit Zustimmung ihres/ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen. (Das ist auch gut so!)

Warum dürfen Minderjährige in Abwesenheit ihrer gesetzlichen Vertreter Aussagen treffen, wo es um Schadenssummen von Tausende oder Hunderttausende geht? Solche Gesetze greifen ohne Richterspruch in das elterliche Vertretungsrecht ein und verhindern, dass schon im vorrichterlichen Ermittlungsverfahren ein Anwalt hinzugezogen werden kann. Ich glaube, dass ein 16Jähriger eher die Folgen eines Comic- Abos überblicken kann als eine gesamtschuldnerische Haftung von 20.000€ oder mehr.

Warum kann man aus dem Bußgeldfond nicht den TOA subventionieren, damit Opfer und Geschädigte wenigstens mit finanziellen Hilfen Material oder andere Auslagen erstattet werden.

Wenn das Jugendstrafrecht ein Erziehungsmittel sein soll und es nicht im gewünschten Maße greift, sollte man dann nicht darüber nachdenken, woran es liegen könnte und neue Wege gehen?

B. Uduwerella

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.03.2005, in der Sie auf Jugendkriminalität und deren rechtliche Rahmenbedingungen eingehen. Mein Mitarbeiter Herr Wegner hat mir zudem von Ihrem gestrigen Telefonat
ausführlich berichtet.

Ebenso wie Sie finde ich es schändlich, dass einige Erwachsene ihre nicht strafmündigen Kinder als "Werkzeug" für Straftaten benutzen. Jedoch sind
hier den Behörden und auch der Polizei Grenzen gesetzt. Denn meistens trifft die Polizei bei ihren Ermittlungen auf eine Mauer des Schweigens und kann
nur die Strafunmündigkeit des Täters feststellen und ihn laufen lassen.

Hinsichtlich Ihrer weiteren Ausführungen bitte ich Sie, mit Herrn Klaus-Peter Hesse MdHB in Kontakt zu treten. Er ist der Fachmann in der CDU-Bürgerschaftsfraktion bei den Themen der Kinder- und Jugendkriminalität.
Aufgrund der Komplexität der jeweiligen Fachthemen kann leider nicht jeder Abgeordnete zu allen Themen fundierte Kenntnisse haben. Daher bitte ich um
Ihr Verständnis, dass ich Sie an Herrn Hesse verweise. Er wird Ihnen bei ihrem Anliegen sicherlich weiterhelfen können. Hier seine Kontaktdaten:

Klaus-Peter Hesse MdHB
Tel.: 53 32 01 77
Fax: 53 32 01 88
E-Mail: Hesse@cduhamburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus MdHB