(...) Der springende Punkt ist also nicht die potentielle Gefahr eines technischen Instruments, sondern die Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahren und Kontrollen. Das schließt die Überprüfung von Eingriffen wie der Sperrung von Internet-Seiten ebenso ein wie die Möglichkeit, sie rechtlich anzufechten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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