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Christine Neumann-Martin
CDU
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Frage von Margarete P. •

Ermöglicht das Baurecht, innerhalb eines Gelände, das als Landschaftsschutzgebiet im Flächennutzungsplan einer Gemeinde ausgewiesen ist, dort einen Bolzplatz bzw. Grünfläche für Kinder zu errichten?

Sehr geehrte Frau Neumann-Martin,
Hintergrund für meine Frage ist, dass in einem Stadtviertel auf einer bislang als landwirtschaftliche Fläche (Wiese) genutzten Fläche eine sogenannte verdichtete Wohnbebauung beschlossen und schon größtenteils mit ein paar Einfamilienhäusern und in großer Mehrzahl Geschoßwohnungsbau bebaut ist. Der eingezeichnete Spielplatz wurde noch nicht erstellt. Diese Fläche erscheint nun doch zu klein. Die Bauherren/innen und Mieter/innen die nun dort bereits mit kleinen Kindern wohnen oder in Kürze einziehen, sind nun mehrfach enttäusch: Zum einen ist der vorgesehene Platz für die Größe der Wohnbebauung nur sehr klein zum anderen ist in der angrenzenden schon vorhandenen Wohnsiedlung ebenfalls kein Spielplatz.. Daher wäre es sinnvoll, wenn zu der kleinen Spielplatzfläche noch ein Bolzplatz / Grünfläche den Kindern zur Verfügung stünde.. Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage Stellung. Ich möchte die Frage umdrehen: Zumindest steht das Landschaftsschutzgebiet nicht von vorne herein jeder Nutzung entgegen.

Ein Landschaftsschutzgebiet hat das Ziel, das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft zu erhalten.

Nach §26 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

Es sind alle Vorhaben, Eingriffe und Handlungen, die einem besonderen Schutzzweck entgegenstehen oder auch die charakterlichen Züge des Landschaftsschutzgebietes verändern oder beeinträchtigen, zu unterlassen.

Demnach ist die Frage, ob ein Bolzplatz möglich ist, eine Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und der Frage, was dort vor Ort besonders geschützt ist, ob dort bereits Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden etc.

Je geringer der Eingriff, desto größer die Erfolgschance.

Wie oft bei Bausachen kommt es also auf den konkreten Fall vor Ort an. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Aussage trotzdem weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Neumann-Martin

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