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Christine Aschenberg-Dugnus
FDP
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Frage von Klara W. •

Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Klara W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,

im Jahresbericht Organspende/Transplantation 2017 der DSO https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf steht auf Seite 54, dass von 863 Zustimmungen nur 170 oder 19,7 Prozent nachweisbare Zustimmungen der Explantierten waren.
693 bzw. 81,3 Prozent oder 4 von 5 Zustimmungen zur Organ- und Körperspende erfolgten ohne die Einwilligung der Sterbenden, einzig durch den "Kunstbegriff" Angehörige.

In den letzten Jahren ist mit Tausenden Sterbenden ohne ihre Zustimmung so verfahren worden, das ist unfassbar und den meisten Bürgern sicher völlig unbekannt.

Angehörige müssen gemäß § 4 TPG nicht einmal Verwandte sein, es kann irgendwer sein, der dem "Organ- oder Gewebespender..in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat..", der Mitbewohner, der Friseur, die Putzfrau, jedermann.
Angehörige müssen in den letzten zwei Jahren vor der Freigabe persönlichen Kontakt gehabt haben (wie oft?), dabei ist nicht einmal generell davon auszugehen, dass sie dem Sterbenden etwas gutes tun wollen; oftmals gibt es große Spannungen in Familien aus unterschiedlichsten Gründen und Rachegelüste.

Die bekannte positive Einstellung zur Organspende (der Empfang von Organen und/oder die Entnahme bei sich?), eine Sinngebung des plötzlichen Todes für die Angehörigen (der Tod soll einen Nutzen haben!), altruistische Motive (Mitgefühl) sowie sonstige Gründe (Welche?) veranlassten die Angehörigen zur Zustimmung zur Organspende (Seite 57).
Keiner dieser angeführten Gründe hat das Allergeringste mit einer mutmaßlichen Zustimmung des Sterbenden zu tun oder lässt Rückschlüsse darauf zu.

Es ist unglaublich, dass in den allerwenigsten Fällen der Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt werden muss, sondern aussenstehende Dritte diese Zustimmung, gesetzeskonform, erteilen.

Werden Sie größte Sorge dafür tragen, dass einzig der Betroffene ausdrücklich und nachweisbar Ja gesagt haben muss und dieses Gesetz schnellstens zu Fall kommt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Waldmann,

für Ihre Nachricht vom 6. Mai 2019 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.

Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden kurz die Gründe nennen, die mich zu dieser Entscheidung gebracht haben.

Als liberale Vertreterin der Bevölkerung in vorrangig gesundheitlichen, aber auch in Fragen anderer unterschiedlicher Themenbereiche, schätze ich den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in hohem Maße und pflege ihn auch. Meine Erfahrungen zeigen, dass die externe Vermittlung der Kommunikation zwischen Petentinnen, Petenten und mir in meiner Funktion als Bundestagsabgeordnete oft mit Abstrichen bei der Konstruktivität des Meinungsaustausches einhergeht. Die weitgehend anonyme Kommunikation über Ageordnetenwatch verhindert die offene, konstruktive Diskussion bestimmter Sachverhalte, zumal ich diese auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte - etwa das öffentliche Teilen von Terminen oder Kontaktdaten im Internet - als eher diskurshemmend und damit schwierig empfinde. Somit ist auch der Übergang in eine andere Art der Kommunikation stark eingeschränkt, ganz zu schweigen von gewissen zeitlichen Verzögerungen bedingt durch die entsprechenden Umwege über eine Internetplattform Dritter.

Ich möchte sie aus diesem Grund freundlich dazu auffordern, meine Website (www.christine-aschenberg-dugnus.de) zu besuchen, sollten Sie Interesse an meinen politischen Aufgaben und Initiativen haben. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sowie auch den direkten Kontakt zu mir und meinem Büro.

Für die Beantwortung ihrer Frage mit diesem Standardschreiben bitte ich aus den oben genannten Gründen um Ihr Verständnis. Auf Ihre direkte Anfrage an mich beziehungsweise mein Büro freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Aschenberg-Dugnus

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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