(...) der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass die Hürden für die Einweisung und dem Verbleib in der Psychiatrie zu niedrig sind. (...) Der Sachverhalt hat zudem deutlich gemacht, dass es wichtig ist, auf bestehende und offensichtliche Defizite im bayerischen Justizwesen hinzuweisen. (...)
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