
(...) Die juristische Einordnung des sexuellen Missbrauchs innerhalb eines Obhutsverhältnisses in Bezug auf Vertretungslehrer hat bereits die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern im Herbst 2012 beschäftigt. Hintergrund war auch die durch die Rechtsprechung zum von Ihnen angeführten Fall aus Rheinland-Pfalz. (...)