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Christiane Blömeke
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Frage von Torsten S. •

Frage an Christiane Blömeke von Torsten S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Blömeke,

Ihre ausführlichen und offenen Antworten auf dieser Plattform schätze ich sehr und ich hoffe, dass Sie auch meine Fragen beantworten können:
In einer Ihrer letzten Antworten schrieben Sie, "dass Hamburg im Bundesvergleich die zweithöchsten Aufwendungen pro unter 10-jährigem Kind in der Kindertagesbetreuung hat". Dies ist, wenn es denn stimmt, zweifellos sehr löblich. Mich würde in diesem Zusammenhang jedoch Folgendes interessieren:

Gibt es verlässliche Zahlen über die Höhe des Verwaltungskostenanteils an diesen Aufwendungen? Lässt sich der Anteil beziffern, der tatsächlich in den Kitas ankommt, der also unmittelbar in Betreuung und Infrastruktur fließt? Und belegt Hamburg, betrachtet man nur diese unmittelbaren Betreuungsaufwände, immer noch den von Ihnen genannten Spitzenplatz?

Wurde neben der Einnahmenseite (die sich durch die erhöhten Kita-Beiträge ja demnächst entspannen wird) auch die Ausgabenseite betrachtet? Gibt es entsprechende Sparanstrengungen im Verwaltungsbereich, und falls ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus, vor allem da, wie Sie schreiben, die Elternbeiträge "auch zukünftig nur ein Fünftel der tatsächlichen Betreuungskosten" decken.

Hintergrund der Fragen ist mein in vielen Behördenkontakten und auch in Gesprächen mit befreundeten Eltern gewonnener Eindruck, dass das Hamburger Gutscheinsystem mit einem vergleichsweise hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen
T. Schneider

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Mail. Sie haben nach dem Verwaltungsaufwand gefragt, der im Zusammenhang mit dem Kita-Gutschein-System entsteht und die Befürchtung geäußert, dieser sei vergleichsweise hoch.

Die ministerielle Verantwortung für die Kindertagesbetreuung liegt bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind im Haushalt für das laufende Jahr rund 3,9 Millionen Euro an Personalkosten eingestellt. Die Sach- und Fachausgaben, also die Mittel, die in die Betreuung und Infrastruktur fließen, betragen in diesem Jahr voraussichtlich 447 Millionen Euro. Die Betriebsausgaben werden sich damit in 2010 auf mindestens 450 Millionen Euro belaufen. Darüber hinaus sind zum einen die Kosten für die Kindertagesbetreuungsabteilungen in den bezirklichen Jugendämtern zu tragen, die für die Leistungsbewilligung sowie die Beratung und Unterstützung der Familien bei Fragen zur Kindertagesbetreuung zuständig sind. Des Weiteren bestehen Verwaltungskosten bei den Kita-Trägern und Kitas. Eine Klärung der damit verbundenen Kosten können wir nicht leisten, da die mit den Entgelten finanzierten Leitungsstellen der Kitas für eine Vielzahl von konzeptionellen, fachlich-pädagogischen und administrativen Aufgaben eingesetzt werden. Eine Verteilung auf einzelne Tätigkeiten liegt mir nicht vor und dürfte je nach Organisationsform und Größe der Kita auch erhebliche Unterschiede aufweisen.

Die Einführung des Kita-Gutschein-Systems hat den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Stadt aber auch bei den Kita-Trägern insgesamt reduziert. Durch die Einführung pauschalierter Leistungsentgelte konnten die meisten der hierfür vorher notwendigen Sachbearbeitungsstellen bei der Stadt abgebaut werden. Der behördeninterne Verwaltungsaufwand ist auch durch elektronische Verfahren deutlich reduziert worden. Insbesondere größere Kita-Träger nutzen heute die Möglichkeit, die Daten zu den eingelösten Gutscheinen elektronisch an die Behörde zu übermitteln und erhalten ebenfalls auf elektronischem Weg die Abrechnungsergebnisse. Bei den Kita-Trägern entfallen durch die Einführung des Gutschein-Systems zudem die zeitraubenden, aber früher üblichen, kleinteiligen Kostenverhandlungen und -abrechnungen mit der Behörde. Die Kita-Träger sind im Gutschein-System bei Neu- und Ausbauvorhaben auch von aufwändigen Abstimmungen mit der Behörde über mögliche Standorte und Angebotsstrukturen, die im Rahmen der früheren zentralen Bedarfsplanung obligatorisch waren, befreit.

Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Blömeke