
(...) Bereits im Zulassungsverfahren müssen ausführliche Unterlagen zur Bienensicherheit für jede beantragte Anwendung vorgelegt werden. Eine Zulassung erfolgt nur dann, wenn unter Praxisbedingungen von der sachgerechten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels keine unannehmbaren Auswirkungen auf Bienenlarven, auf das Verhalten und Überleben der Honigbienen, oder auf die Entwicklung ganzer Bienenvölker auftreten. (...)