
(...) eine Kürzung von Steuervergünstigungen ist in der Land- und Forstwirtschaft nicht beabsichtigt. Dies gilt auch für die Agrardieselregelung, die mit der zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Änderung des Energiesteuergesetzes im bisherigen Umfang fortbesteht. Hierfür habe ich mich erfolgreich eingesetzt. (...)