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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Christian Schmidt von Dr. Andreas van A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 23. April, aber Sie haben meine Frage nach Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nicht beantwortet. Ich möchte immer noch gerne von Ihnen erfahren, ob Sie das gegenwertige Verfahren als gerecht empfinden.

Sie nehmen in Ihrer Antwort bezug auf das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes. Abgesehen davon, dass dieses Urteil auch in der Fachliteratur sehr kritisch kommentiert wurde, verstößt die Bundesregierung selbst gegen dieses Urteil. Ober glauben Sie wirklich, dass eine Ausschöpfung von 80 % mit den Vorgaben des Gerichtes im Einklang steht, wirklich alle Tauglichen auch einzuziehen?

Sie verweisen in Ihrer Antwort richtigerweise auf den Rückgang der Geburtengänge auf ca. 350.000. Aber auch diese Zahlen bedeuten zwangsläufig, dass unabhängig vom Gesundheitszustand der jungen Männer über die Hälfte keinen Dienst verrichten müssen. Ihre Antwort löst also das fundamentale Gerechtigkeitsproblem nicht.

Ist es zudem nicht so, dass weniger die Gesundheit als vielmehr die Ausbildung ausschlaggebend dafür ist, ob jemand tauglich ist oder nicht? Oder mit anderen Worten, welche Chance hätte eigentlich ein Koch als untauglich gemustert zu werden?

Da wir bezüglich der Diskriminierung nicht übereinstimmen, möchte ich Sie bitten, mir ein Beispiel für Diskriminierung zu nennen und mir an diesem Beispiel erklären, warum im vorliegenden Fall die gesunden jungen Männer nicht diskriminiert werden.

In Ihrer Antwort zu der Frage von Herrn Jäger bewerten Sie die Erfahrungen der Länder, die die Wehrpflicht inzwischen ausgesetzt haben als weiteren Grund an der Wehrpflicht festzuhalten. Könnten Sie mir dann bitte erklären, warum der globale Trend weg von der Wehrpflicht dennoch ungebrochen ist?

Mit freundlichen Grüßen

A. van Almsick

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Sehr geehrter Herr Dr. van Almsick,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail zum Thema Wehrgerechtigkeit. Ergänzend zu meiner E-Mail vom 23. April 2009 möchte ich Ihnen abschließend folgendes mitteilen.

In einem freiheitlich demokratischen Staat gibt es auch zum Thema Wehrpflicht unterschiedliche Ansichten. Für mich steht jedoch fest: Die allgemeine Wehrpflicht ist für Deutschland sicherheitspolitisch und militärisch notwendig, gesellschaftspolitisch wünschenswert und für die Streitkräfte eine Qualitätsgarantie.

Zur Umsetzung der Wehrpflicht und der ihr zugrunde liegenden Wehrgerechtigkeit sowie zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen nochmals auf die ausführlichen Antworten von Herrn Minister Dr. Jung.

Die Erfahrungen von Staaten, die die Wehrpflicht ausgesetzt oder abgeschafft haben sind überwiegend negativ. Insbesondere ergeben sich dort Regenerationsprobleme in quantitativer, vor allem aber in qualitativer Hinsicht. Die erhoffte Entlastung des Personalhaushaltes wurde durch Mehrausgaben an anderer Stelle, u.a. für Anwerbung, Qualifizierung, Bezahlung und Attraktivitätsprogramme, aufgezehrt. Es gibt für mich keine Alternative zu unserer Entscheidung, die Wehrpflicht beizubehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Parlamentarischer Staatssekretär