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Christian Schmidt
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Frage von Markus H. •

Frage an Christian Schmidt von Markus H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

der Seite „abgeordnetenwatch.de“, entnahm ich, dass Sie dem Gesetzentwurf zum Vertrag von Lissabon am 24.04.2008 zugestimmt haben.
Der ehemalige Bundespräsident Dr. Roman Herzog, immerhin profilierter Staatsrechtler und langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, unterstellt diesem Vertragswerk, dass er die Rechte des Parlamentes, dem Herzstück einer parlamentarischen Demokratie, untergräbt.
Herr Herzog konstatierte in einem ausführlichen Aufsatz in der Tageszeitung „Die Welt“, der unter der Überschrift „Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland“ erschien, dass „sich viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages einem erheblichen Einflussverlust ausgesetzt sehen“.
Ihre Zustimmung zum o.g. Gesetzentwurf zeigt mir, dass Sie offenbar nicht zu den von Herzog erwähnten Abgeordneten gehören.
Wie stehen Sie zur Kritik Herzogs am Vertrag von Lissabon?
Aus welchen Gründen haben Sie dem Gesetzentwurf zugestimmt?

Für Ihren Zeitaufwand, auf meine Fragen einzugehen, bedanke ich mich bereits im Voraus.

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Helmreich,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Mai 2008 zum Vertrag von Lissabon. Mit gleichem Schreiben haben Sie sich auch an den für Ihren Wohnort zuständigen Wahlkreisabgeordneten und meinen Kollegen Thomas Göppel MdB gewandt. Dennoch möchte auch ich kurz auf Ihre Frage eingehen.

Der Vertrag von Lissabon, dem der Deutsche Bundestag am 24. April 2008 mit großer Mehrheit zugestimmt hat, ist die wichtigste Weiterentwicklung der europäischen Integration seit dem Vertrag von Nizza. Er erhält die Substanz des gescheiterten Verfassungsvertrags, verzichtet jedoch auf die Einführung überflüssiger staatlicher Symbole. Durch den Vertrag von Lissabon wird die Europäische Union (EU) sowohl demokratischer als auch handlungsfähiger im Hinblick auf die Bewältigung der künftigen Herausforderungen.

Ich begrüße ausdrücklich, dass es gelungen ist, mit dem Vertrag von Lissabon eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips festzuschreiben. Die EU darf nur innerhalb der Grenzen tätig werden, die ihr nach den Verträgen zustehen. Um diesen Grundsatz nach Inkrafttreten des Vertrags wirksam einfordern zu können, hat der Deutsche Bundestag auf maßgebliche Initiative der CSU-Landesgruppe und des Arbeitskreis-Vorsitzenden Thomas Silberhorn MdB einen begleitenden Antrag zum Vertrag von Lissabon verabschiedet. Darin legt er seine Interpretation des Vertrags – insbesondere im Hinblick auf die erwähnte Kompetenzabgrenzung, die Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips sowie die den nationalen Parlamenten zukommenden Mitwirkungs- und Kontrollrechte – unzweifelhaft dar. Mit diesem Antrag hat der Deutsche Bundestag ein wichtiges Signal gegen Kompetenzüberschreitungen der EU gesendet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär