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Christian Schmidt
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Frage von Michael N. •

Frage an Christian Schmidt von Michael N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in allen anderen EU-Ländern ist Werbung für Tabak, Tabakprodukte und Erzeugnisse, die zum Rauchen hinführen, verboten. Die einzige Ausnahme: Deutschland. Hier bieten die Tabakkonzerne ein großes Marketing-Feuerwerk auf, um Kunden an sich zu binden. Werbung für Tabak und neuerdings auch für hochprozentigen Alkohol richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche. Auf Werbeplakaten werden vornehmlich Themen aufgegriffen, die Jugendliche in der Pubertät interessieren. Die Plakate zeigen trendige, coole junge Menschen in Partystimmung. Alles getreu dem Motto: Der Süchtige ist der beste Kunde. Ihn gilt es möglichst früh abhängig zu machen, dann bleibt er ein Leben lang der Marke treu, auch wenn sich dieses Leben durch den Konsum der beworbenen Produkte verkürzt. Das klingt sehr zynisch, ist es auch. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung mahnt daher schon lange ein komplettes Werbeverbot für Tabakprodukte und Alkoholika an.
Meine Frage an Sie: Wann beschließen Sie und Ihre Kollegen, dass Werbung für Tabak, Tabakprodukte und Produkte, die zum Tabakgenuss hinführen wie elektronische Zigaretten, verboten werden? Ein Werbeverbot fordern übrigens auch die EU und die WHO.
Dass Politiker wie Sie sehr schnell die entsprechenden Gesetze auf den Weg bringen, zeigt die Einführung der Ehe für Alle. Das ging ohne große Verzögerung über die Bühne. Wenn der Wille da ist, laufen die Dinge. Also, noch einmal: Wann beschließt der Bundestag, dass Werbung für Tabak, Tabakprodukte und harte Alkoholika verboten wird? Ich wünsche mir einen Beschluss und dessen Umsetzung durch die Bundesregierung noch dieses Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

M. N.

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CSU

Sehr geehrter Herr Naumann,

als zuständiger Bundesminister hatte ich einen Gesetzentwurf ins Bundeskabinett eingebracht, der Tabakwerbung gem. den Richtlinien der WHO sehr stark eingrenzen bzw. verbieten sollte. Das Bundekabinett hat im Jahre 2016 diesen Gesetzentwurf beschlossen. Er kam im Deutschen Bundestag leider nicht zu einer abschließenden Abstimmung und ist damit am Ende der Legislaturperiode der sogenannten parlamentarischen Diskontinuität angefallen.
Es bleibt offen, wann sich der Bundestag mit einem neuen Gesetzentwurf hierüber befasst. Ich habe grundsätzlich meine Position zur Gefährlichkeit von Tabak und der Werbung hierfür, insbesondere für Jugendliche, nicht geändert.

Christian Schmidt MdB
Bundesminister a.D.